Artenschutz am Gebäude - So vermeiden Sie rechtliche Verstöße


Von:  LIV BB / 16.03.2022 / 12:05


Nina Dommaschke und Imke War denburg vom Projekt „Artenschutz am Gebäude“ des NABU Landes verband Berlin e.V. beraten seit über zwei Jahren Bauherrschaft, Handwerkerinnen und Handwerker und weitere Akteure über die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen. Im Interview erklären sie, was zu tun ist, wenn die Interessen von Mensch und Tier aufeinandertreffen.


Warum sollte man leere Nester am Gebäude nicht einfach entfernen, wenn man renovieren möchte?

Nina Dommaschke: Viele der Gebäudebrüter und Fledermäuse nutzen die Spalten und Nischen am Gebäude langfristig und regelmäßig als Lebensstätten. So kehren zum Beispiel einige Zugvogelarten jährlich zu ihren angestammten Brutstätten zurück. Daher sind ihre Nester bzw. Lebensstätten durch das Bundesnaturschutzgesetz genauso geschützt wie die Tiere selbst. Entfernt man die Nester ohne behördliche Ausnahmegenehmigung, droht ein Baustopp sowie teilweise hohe Geldstrafen.

Sind wirklich so viele Arten geschützt?

Imke Wardenburg: Tatsächlich sind alle wildlebenden Vogel- und Fledermausarten in Deutschland rechtlich geschützt. Auch wenn Fledermäuse und Spatzen zum typischen Berliner Stadtbild gehören, benötigen sie unseren Schutz, denn durch den Verlust der Lebensstätten und den teilweise vorherrschenden Nahrungsmangel sind viele Arten in ihren Beständen rückläufig.

Warum sollten Betriebe am kostenlosen Seminar teilnehmen?

Nina Dommaschke: Durch unser Seminar erhalten sie wichtige Informationen zum rechtlichen Hintergrund, den es zu beachten gilt, und darüber hinaus praktische Tipps, wie man den Artenschutz am Gebäude umsetzen kann. Außerdem erhalten Sie einen Einblick in die Lebensweise unserer tierischen Mitbewohner und werden zukünftig mit geschärftem Blick die Fassaden unserer Stadt betrachten.

Quelle:
HWK Berlin


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