Asbestsachkunde auffrischen!


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla / 04.02.2021 / 07:21


Mit der neuen Gefahrstoffverordnung, die möglicherweise erst 2022 eingeführt wird (der Referentenentwurf wird in diesem Frühjahr erwartet), werden auch neue (ggf. aufwendigere) Qualifikationsmodelle erwartet.


Inhaber der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 (Arbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition, Arbeiten geringen Umfangs) sollten ihre Scheine nicht verfallen lassen, da Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern viele betreffen werden. Asbestsachkundescheine haben eine Gültigkeit von 6 Jahren und müssen dann in einem eintägigen Fortbildungsnachweis (Anlage 5 TRGS 519) „aufgefrischt“ werden.  Corona bedingt waren 2020 viele Fortbildungen nicht möglich und wer in dieser Zeit die Frist überschritten hat, kann die Auffrischung in individueller Absprache mit der zuständigen Behörde mit verlängerter Frist formlos beantragen.  Veranstaltungen werden außer von den großen Anbietern (TÜV, Bauakademie.....) auch bei den Landesinnungsverbänden angeboten.  Wegen der zeitlichen Nähe möchten wir auf die Veranstaltung des LIV Hessen am 20.03 in Lollar hinweisen.  Link:
<link https: www.maler-akademie.de alle-veranstaltungen liste details event fortbildungslehrgang-zur-aufrechterhaltung-der-asbest-sachkunde _blank external-link-new-window>Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach Anlage 5, TRGS 519 Ansprechpartner ist die technische Beraterin des Verbandes Frau Anja Brunnengräber,
Link: <link https: www.farbe-hessen.de verband>www.farbe-hessen.de/verband/

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