Betriebsanweisungen für Lackierbetriebe gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung


Von:  Bundesverband Dr. Albert Bill / 09.03.2018 / 11:56


Alle Lackierbetriebe sind zur Erstellung von Betriebsanweisungen für den korrekten Umgang mit gefahrstoffhaltigen Lackmaterialien, Reinigungsmitteln oder anderen Reparaturmaterialien verpflichtet.


Um den Kunden der Hersteller von Autoreparaturlacken und verwandten Produkten bei der Erstellung von Betriebsanweisungen Hilfe zu leisten, hat eine Arbeitsgruppe im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. eine Serie von vier Musterbetriebsanweisungen (Stand Februar 2018) erstellt, die dem Handwerksbetrieb dabei helfen soll, seine Verpflichtungen nach § 14 Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Die aktuelle Ausgabe berücksichtigt die neuen Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgelegten Betriebsanweisungen um Musterbetriebsanweisungen handelt, die nach bestem Wissen erstellt wurden und den Stand der Technik wiedergeben. Jeder Handwerksbetrieb muss jedoch individuell prüfen, ob die gemachten Angaben für seinen Betrieb zutreffend sind. Zudem müssen vor dem Aushang im Betrieb die entsprechenden Telefonnummern für Feuerwehr, Notarzt und den Verantwortlichen im Betrieb sowie für den Ersthelfer ausgefüllt werden. Die Betriebsanweisungen werden erst durch die Unterschrift des Verantwortlichen in Kraft gesetzt. Die neuen VDL-Musterbetriebsanweisungen sind nachfolgend zum Download hinterlegt.

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