Noch haben wir etwas Zeit, bis das neue Jahr 2024 anbricht. Dass sich zum Jahreswechsel 2023/2024 einiges ändert, ist aber schon jetzt absehbar.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde heftig gestritten. Ende September wurde es vom Bundesrat gebilligt. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen somit nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in bestimmte Häuser eingebaut werden. Dadurch soll das Heizen in Deutschland Schritt für Schritt klimafreundlicher werden.
Dies sind einige der Eckpunkte des Gesetzes:
- Bereits vor 2024 eingebaute, funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht und dürfen weiterbetrieben und repariert werden.
- Ab 2024 neu eingebaute heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.
- In Bestandsgebäuden und bei Neubauten, die baulücken füllen, gilt die Vorgabe erst später. Hier soll zunächst eine verpflichtende Wärmeplanung vorliegen. In Städten ab 100.000 Einwohnern soll diese bis Juli 2006 erstellt sein, in kleineren Städten bzw. Gemeinden bis Juli 2028. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern gelten ggf. andere Vorgaben.
- Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen sollen ebenfalls nach und nach klimafreundlicher werden. Ab 2029 müssen sie Stück für Stück mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden. Ab dem 1. Januar 2029 müssen es mindestens 15 Prozent sein, ab dem 1. Januar 2035 sind es zwingend 30 Prozent oder mehr und ab dem 1. Januar 2024 mindestens 60 Prozent.
- Stimmen die Voraussetzungen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden.
- Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Hinweis: Für alle Malerbetriebe, die Dämmmaßnahmen anbieten, hat sich nichts geändert, da sich die Anforderungen an die Gebäudehülle, weder im Neubau noch im Bestand, im GEG geändert haben. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Herstellung und Bereitstellung von Kälte und Wärme in Gebäuden.
Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 um 41 Cent angehoben. Er liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
Mindestlohn im Malerhandwerk
Ab dem 01.04.2024 steigt der
Mindestlohn 1: auf 13,00 € für Helfertätigkeiten und
Mindestlohn 2: auf 12,00 € für Facharbeitertätigkeiten
Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Am 01. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftrechts (MoPeG) in Kraft. Es reformiert u.a. das Recht von Gesellschaftern bürgerlichen Rechts (GbR).
Neu wird dann eine rechtsfähige Außen GbR sein. Sie wird in ein spezielles Gesellschaftsregister eingetragen und firmiert fortan eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Dies ist immer dann verpflichtend, wenn als GbR Grundstückgeschäfte getätigt werden sollen.
Für GbRs, die lediglich das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander regeln, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister nicht nötig.
Ladekabel werden vereinheitlicht
Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten.. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden.
Blackbox fürs Auto wird Pflicht
Ab dem 07. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Personenbeförderung) und N1 bis zu 3,5 Tonnen (für die Güterbeförderung) über einen Event Data Recorder (EDR) verfügen. Dieser Recorder ist meist im Airbag Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Dazu gehören u.a.:
- Geschwindigkeit
- Motordrehzahl
- Airbag-Status (wurde er ausgelöst?)
- Lenkwinkel
- Anschnallpflicht eingehalten?
Mit diesen Daten soll nach einem Unfall besser rekonstruiert werden können, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt außerdem ausschließlich im Fahrzeug, Videoaufnahmen fertigt der EDR nicht an.
Höhere Erwerbsminderungsrente
Etwa drei Millionen Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsgrenze bekomman ab Juli 2024 mehr Geld. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Rentenbeginn ab:
- Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
- Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Rentenbezieher:innen müssen keinen Antrag für den Zuschlag stellen. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus.
Änderungen rund um die Pflege
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige gibt es ab 2024 einige Änderungen, die für mehr Unterstützung sorgen sollen. Die Änderungen ab 2024 rund um die Pflege sind diese:
- Das Pflegegeld steigt 2024 um fünf Prozent. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent vorgesehen.
- Die Pflegesachleistungen werden ebenfalls um fünf Prozent angehoben. Auch hier ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent im Jahr 2025 geplant.
- Das pflegeunterstützungsgeld kann von berufstätigen pflegenden Angehörigen ab 2024 nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern nun jährlich beantragt werden.
- Der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung steigt 2024 an: im ersten Jahr von bisher 5 auf dann 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten jahr von 70 auf 75 Prozent.
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, Paypal

