Hochwasser: Erst Dokumentieren, dann aufräumen!


Von:  LIV Bayern - Martin Gottsmann / 25.07.2021 / 12:15


MÜNCHEN. Auf was muss man am Besten bei der Klärung von Hochwasserschäden mit der Versicherung achten? Hier die wichtigsten Regeln und Tipps zum Thema.


  • Markus Distelrath - Pixabay
  • Hochwasserlagen sind Schadenslagen - für Menschen eine dramatische Situation, für Versicherer eine teure.
  1. Gefahren erkennen und Feuerwehr alarmieren!
    Bevor man in einer Gefahrenlage wie beim Hochwasser selbst handelt, sollte man zuallererst die Gefahren einschätzen und die Lage bewerten. Ist das Haus einsturzgefährdet oder das Dach beschädigt? Liegen Stromleitungen offen? Läuft Öl aus dem Heizungstank? Leckt die Gasleitung? Die wichtigste Regel ist: Nicht den Helden spielen, sich nicht in Gefahr bringen und gegebenfalls die Feuerwehr alarmieren!

  2. Erst dokumentieren, dann aufräumen!
    Die Versicherung muss den Schaden im Umfang bewerten können. Aus diesem Grund sollte man zunächst den Schaden in Gänze dokumentieren, bevor man mit dem Aufräumen beginnt.

  3. Es besteht eine Schadensminderungspflicht!
    Es ist falsch zu denken: Egal, die Versicherung wird es schon irgendwie richten! Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden gering zu halten oder muss dies wenigstens versuchen. Dies gelingt beispielsweise mit der Abdeckung mit Planen vor weiterem Regen oder Sandsackwälle, um das Eindringen von Wasser zu reduzieren. In vielen Fällen dringt Wasser durch Rückstau in der Kanalisation in die Häuser. Hausbesitzer sollten deshalb darauf achten, regelmäßig Rückstauklappen und -ventile zu reinigen, um deren Funktion zu erhalten. Außerdem wäre es ideal, diese Reinigung zu dokumentieren. Für die Versicherung ist es wichtig, dass bereits eingetretene Schäden sich möglichst nicht noch weiter verschlimmern.
     
  4. Melden Sie einen Schaden schnell!
    Wichtig ist erstmal, den Schaden an sich zu melden und eine Schadensnummer vom Versicherer zu erhalten. Eine genaue Auflistung aller Schäden im Detail ist später noch möglich. Die Meldung geben Hausbesitzer am besten schriftlich weiter oder über ein Online-Formular des Versicherers. Hierbei ist es wichtig, eine Kopie des ausgefüllten Formulars bekommen bzw. eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
     
  5. Versicherung schickt meistens einen Regulierer
    Bei Schäden an Gebäuden und anderen größeren Schäden schickt die Versicherung einen Regulierer. Dieser vertritt die Interessen der Versicherung und ist kein neutraler Gutachter. Hausbesitzer sollten ruhig kritische Fragen stellen und aktiv auf ihre Schäden am Objekt hinweisen. Sehr gut wäre es auch, wenn der vorherige Zustand anhand von Fotos dokumentiert ist.
     
  6. Vor der Reparatur mit Versicherung Schadensfall abklären!
    Bevor Handwerker mit den Reparaturen beauftragt werden, sollte dies mit der Versicherung vorher nochmal abgeklärt werden. Sofortiges Handeln ist nur zur Gefahrenabwehr notwendig

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