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Gedruckt am Samstag, den 27. April 2024
Im März 2020 wurde der erste Schritt mit dem "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" (FEG), unternommen, das den Rahmen für die zukunftsorientierte, bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten schaffen sollte. → Klar und transparent wurden die Anforderungen geregelt, wer zu Arbeits- bzw. Ausbildungszwecken nach Deutschland einwandern darf – flankiert durch verbesserte Verwaltungsverfahren (bspw. Visumverfahren, beschleunigte Aner-kennung ausländischer Bildungsabschlüsse, verstärkte Sprachförderung).
Jetzt hat die Bundesregierung die Eckpunkte für ein neues Einwanderungsgesetz formuliert, die Mitte November beschlossen werden sollen. Gesetzesbeschlüsse folgen 2023. Das neue Gesetz soll den Arbeitsmarkt stärker für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU öffnen.
Schon 2020 wurde bezüglich des FEG argumentiert, keine Einwanderung in die Sozialsysteme zu wünschen, sondern in Arbeitsplätze. Auch illegale Migration könnte dadurch etwas zurückgedrängt werden, so damals Horst Seehofer und Peter Altmaier. Und auch jetzt geht es um die qualifizierte Fachkräftegewinnung parallel zur Mobilisierung inländischer Arbeitskräfte. Es gelte, „kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen“, so Hubertus Heil.
Nach einer → Studie im Auftrag des BMAS wird die Fachkräftelücke 2026 bei ca. 240.000 Personen liegen, und damit nach einer Neuberechnung weniger als die Hälfte der für 2025 erwarteten 540.000 Personen. Begründet wird das mit dem höheren Arbeitsangebot durch Geflüchtete und dem geringeren Wirtschaftswachstum.
Wie weit das neue Einwanderungsgesetz zum Lückenschluss beitragen kann ist offen. 2021 stellten deutsche Behörden im Rahmen des FEG 30.000 Visa aus. Letztlich ist aber weder bekannt, wie viele Personen tatsächlich daraufhin einwanderten noch in welchen Berufe sich die potenziellen Arbeitskräfte niedergelassen haben.
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