NEUER ECKLOHN SEIT 1. JANUAR 2026

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Mit dem Jahreswechsel ist der Ecklohn auf 19,40 Euro pro Stunde gestiegen. Und auch der Vergabemindestlohn in Berlin wurde erhöht. Als Ecklohn wird die Stundenvergütung bezeichnet, die für gelernte Fachkräfte, als Gesellinnen oder Gesellen, nach zweijähriger Tätigkeit im Handwerk als Tariflohn gilt. Aufgrund des Tarifabschlusses aus dem vergangenen Jahr stieg dieser im sogenannten Tarifgebiet Ost inkl. Berlin - mit Wirkung zum 1. Januar 2026 von zuletzt 19,10 Euro auf jetzt 19,40 Euro.

Der Tariflohn ist im Gegensatz zum Branchenmindestlohn nicht allgemeinverbindlich. Er muss aber in Fällen, in denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei den Tarifpartnern, also IG BAU oder Innung, organisiert sind, verbindlich gezahlt werden.
Bei öffentlichen Ausschreibungen einer der Vergabestellen des Landes Berlin ist dieser Tariflohn darüber hinaus gemäß § 9 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes auch verpflichtend zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist vom Auftragnehmer im Rahmen einer Tariftreueerklärung zu bestätigen und kann bei Nichtbeachtung entsprechend sanktioniert werden.

Des Weiteren wurde zum 1. Januar 2026 auch der Berliner Landesmindestlohn auf 14,84 Euro erhöht. Da dieser oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns i.H.v. aktuell 13,90 Euro liegt, muss er auch für ungelernte Arbeitskräfte sogenannte Helfer, bei öffentlichen Vergaben im Land Berlin verbindlich beachtet werden.

Autor: Jörg Paschedag