WDVS sind Bauprodukte (Bausätze) im Sinne der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Diese Qualitätsrichtlinien ersetzen daher nicht die Verwendbarkeitsnachweise des jeweiligen WDVS, die vom Systemanbieter zu erbringen sind. Die Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der allgemeinen Bauartgenehmigung des WDVS sind maßgeblich.
Für folgende Dämmstoffe hat der VDPM in Verbindung mit den jeweiligen Dämmstoffverbänden Qualitätsrichtlinien herausgegeben:
- Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS)
- Holzfasern (WF)
- Mineralschaum (Calciumsilikat-Hydrat)
- Mineralwolle (WF)
- Phenolharz-Hartschaum (PF-Hartschaum)
- Polyurethan-Hartschaum (PU-Hartschaum)
Diese stehen unter <link http: www.vdpm.info services downloads>www.vdpm.info/services/downloads zum kostenlosen Download zur Verfügung