Risse im Innenbereich

Entstehung, optische Bewertung und Instandsetzungsstrategien

Beispielhafte Darstellung eines putzgrundbedingten Risses

Beispielhafte Darstellung eines putzgrundbedingten Risses

Verkehrt eingebautes Rippenstreckmetall mit gleichzeitig unzureichender Putzüberdeckung

Auch wenn Risse aus gestalterischer und nutzungsbezogener Sicht regelmäßig als unerwünscht wahrgenommen werden, gehören sie baupraktisch betrachtet zum normalen Erscheinungsbild vieler Bauwerke und sind bei funktionsgerechter Konstruktion nicht automatisch als schädigend zu bewerten. Bauwerke verhalten sich nun einmal nicht statisch wie ein starres Modell, sondern reagieren fortlaufend auf Belastungen, Temperaturänderungen und materialbedingte Volumenänderungen wie Schwinden und Kriechen. Bereits geringfügige, für das Auge kaum wahrnehmbare Verformungen - vergleichbar mit der minimalen Durchbiegung eines belasteten Regalbretts - reichen aus, um in spröderen Schichten wie Putzen und Beschichtungen Spannungen aufzubauen, die sich schließlich in Form von Rissen entladen. Ausbauphysikalischer Sicht sind Risse damit weniger ein Ausnahmezustand als vielmehr eine typische Begleiterscheinung des Verformungsverhaltens von Bauteilen.

Rissbildungen sind dabei keineswegs auf einzelne Baustoffe beschränkt, sondern treten baustoffübergreifend in mineralischen, hölzernen und kombinierten Konstruktionen auf. Ihre Bewertung hat daher stets im Kontext von Konstruktion, Beanspruchung, Schichtaufbau und materialtypischen Eigenschaften zu erfolgen. Für eine erste Orientierung kann unterschieden werden, dass gerichtete Risse überwiegend auf Zugspannungen und Zwängungen im Bauteil oder an Bauteilanschlüssen zurückzuführen sind und häufig entlang konstruktiver Schwächungen verlaufen, während ungerichtete netz- oder krakeele artige Risse  typischerweise aus inneren Spannungen des Materials infolge von Trockung, Schwinden oder Temperaturänderungen entstehen. 
Im Innenbereich schließt sich an die technische Einordnung zwangsläufig die optische Bewertung an, und genau hier zeigt sich in der Praxis nicht selten eine bemerkenswerte Spannbreite der Einschätzungen. Während aus Nutzersicht bereits feinste Haarrisse als deutlich störend empfunden werden, werden sie aus fachlicher Perspektive häufig noch als konstruktiv typische Erscheinung eingeordnet. Diese unterschiedlichen Wahrnehmungen sind nachvollziehbar, da das optische Empfinden stets auch von Erwartungen, Nutzungsansprüchen und der gestalterischen Bedeutung der jeweiligen Fläche geprägt ist. Maßgeblich ist daher die Beurteilung unter gebrauchstypischen Betrachtungsbedingungen und unter Würdigung des üblichen optischen Gesamteindrucks der Oberfläche.

Grundsätzlich sind Risse in begrenztem Umfang nicht zu beanstanden, sofern sie den optischen Gesamteindruck und die Gebrauchstauglichkeit der Putzoberfläche nicht beeinträchtigen. Da im Innenbereich eine relevante Wasserbeanspruchung, etwa durch Schlagregen, regelmäßig entfällt, tritt der technische Aspekt gegenüber der optischen Wirkung in den Hintergrund. Nach DIN EN 13914-2 und DIN 18550-2 liegt eine Beeinträchtigung des optischen Wertes insbesondere dann vor wenn sich Risse beim üblichen Betrachtungsabstand normaler Blickposition und üblicher Beleuchtung störend abzeichnen und die Fläche eine gestalterische oder repräsentative Bedeutung aufweist.

Für glatte Innenputzflächen können im Gegensatz zu strukturierten Aßenputzen keine pauschalen zulässigen Höchsrissbreiten definiert werden. Die im Fassadenbereich häufig zitierten Orientierungswerte, beispielsweise um 0,2 mm  beziehen sich auf strukturierte Außenoberflächenund deren typische Betrachtungssituation. Auf glatten, hellen und streiflichtempfindlichen Innenflächen wirken selbst sehr geringe Rissbreiten hingegen oft deutlich präsenter. Vereinfacht gesagt: Was an der strukturierten Fassade kaum auffällt, kann im Wohnzimmer auf einer ebenen, weiß gestrichenen Wand sofort ins Auge springen. Eine schemtaische Grenzwertbetrachtung ist daher fachlich nicht zielführend; vielmehr ist jede Rissbildung einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von Oberflächenstruktur, Farbgebung, Lichtverhältnissen, Flächengröße, Risslage und gestaltersicher Funktion zu beurteilen.

Für die Instandsetzung von Rissen im Innenbereich ist zunächst eine fundierte Ursachen- und Bewegungsbewertung erforderlich. Entscheidend ist, ob künftig weitere Bewegungen, Zwängungen oder Verformungen zu erwarten sind oder ob es sich um ruhende Risse handelt. Zudem spielt der Zeitpunkt der Instandsetzung eine wesentliche Rolle, da viele rissverursachende Zugspannungen auf zeitabhängige Bauteilverformungen wie Schwinden, Kriechen und bauklimatische Anpassungsprozesse zurückzuführen sind, die über Jahre hinweg allmählich abklingen. Eine zu frühe Instandsetzung in noch bewegungsaktiven Phasen kann daher dazu führen, dass sich Risse trotz Überarbeitung erneut abzeichnen.

Bei ruhenden Rissen kann in der Regel eine kraftschlüssige Instandsetzung durch fachgerechtes Aufweiten, Reinigen, Füllen und Egalisieren der Risse erfolgen. Auf optisch sensiblen Innenflächen kann ergänzend das Einbetten von Armierungsstreifen oder das Applizieren eines Malervlieses zur flächigen Rissüberdeckung sinnvoll sein, um Spannungsspitzen zu reduzieren und ein erneutes optisches Durchzeichnen zu minimieren. Voraussetzung bleibt stets ein tragfähiger, ausreichend vorbereiteter Untergrund sowie eine systemgerechte Einbindung in den vorhandenen Beschichtungsaufbau. Sind hingegen weitere Bewegungen im Bauteil oder an Bauteilanschlüssen zu erwarten, ist eine starre, rein spachteltechnische Instandsetzung erfahrungsgemäß nicht dauerhaft geeignet. In solchen Fällen sind bewegungsaufnehmende und spannungsreduzierende Systeme erforderlich, etwa rissüberbrückende Beschichtungs- und Armierungsaufbauten oder – bei erhöhter Rissanfälligkeit – der Einsatz geeigneter Putzträger wie Rippenstreckmetall. Dabei sind zwingend sämtliche technischen Parameter wie korrekte Einbaulage, ausreichende Einbettung und ausreichende Putzüberdeckung zu beachten. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Rippenstreckmetall verkehrt herum eingebaut oder mit zu geringer Überdeckung ausgeführt wird, wodurch seine rissverteilende Funktion deutlich eingeschränkt wird und erneute Rissabzeichnungen be-
günstigt werden. 
Unabhängig von der gewählten Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Instandsetzung im Innenbereich stets auch eine optische Aufgabe darstellt. Gerade auf glatten, hellen und streiflichtempfindlichen Oberflächen werden selbst geringfügige Überarbeitungsbereiche sichtbar. Neben der technischen Rissüberbrückung ist daher eine flächige, oberflächenangepasste Nachbearbeitung erforderlich, um ein homogenes Erscheinungsbild zu erreichen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Instandsetzung von Rissen nicht schematisch erfolgen kann, sondern stets in Abhängigkeit von Rissursache, Bewegungsverhalten, Schichtaufbau und optischen Anforderungen zu planen ist; rein kosmetische Maßnahmen ohne Berücksichtigung fortbestehen der Bauteilbewegungen führen erfahrungsgemäß nur zu kurzfristigen und selten dauerhaften Erfolgen.

Autor: Walter Felder