Tarifeinigung im Maler und Lackiererhandwerk perfekt – Beiderseitige Zustimmung zum Schlichtungsvorschlag vom 5. Dezember 2022 liegt vor


Von:  BV - Thomas Nonas / 22.12.2022 / 14:43


FRANKFURT/MAIN. Nach langen und fordernden Verhandlungen haben sich die Sozialpartner Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (Arbeitgeber) und IG BAU (Arbeitnehmer) auf einen Schlichtungsvorschlag geeinigt. Am 16.12.2022 wurde der Vorschlag nach den jeweiligen Abstimmungsverfahren endgültig angenommen.


Durch die Tarifeinigung haben die Sozialpartner bewiesen, dass sie in schwierigen Zeiten in der Lage sind, einen Tarifabschluss mit Fingerspitzengefühl und dem notwendigen Augenmaß abzuschließen. Dieser Abschluss lässt einerseits die von der Preissteigerung betroffenen Arbeitnehmer nicht im Regen stehen, überlastet aber andererseits auch nicht die ebenfalls unter der Inflation leidenden Betriebe.

Ab 01.01.2023 gelten folgende Tariferhöhungen:

Ecklohn (West):

ab 01.01.2023 um 5,0% = 0,88 €, d.h. Ecklohn 18,39 € und
ab 01.01.2024 um 2,6% = 0,48 €, d.h. Ecklohn 18,87 €;

Ecklohn (Ost und Berlin):

ab 01.01.2023 um 0,98 €: Ecklohn von 16,88 € auf 17,86 € und
ab 01.01.2024 um 0,58 €: Ecklohn von 17,86 € auf 18,44 €.

Inflationssonderzahlung für gewerbliche Arbeitnehmer

600,00 €, zahlbar einmalig oder in Raten, bis spätestens mit der Abrechnung Mai 2023. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

Mindestlohn I (Helfer):

12,50 € ab dem 01.04.2023 und
13,00 € ab dem 01.04.2024.

Mindestlohn II:

14,50 € ab dem 01.04.2023 und
15,00 € ab dem 01.04.2024.

Ausbildungslöhne

 ab                               01.08.2023                    01.08.2024
1. Ausbildungsjahr           770,00 €                        800,00 €
2. Ausbildungsjahr           850,00 €                        885,00 €
3. Ausbildungsjahr        1.015,00 €                     1.050,00 €

Die Tarifverträge gehen nun durch das Veröffentlichungsverfahren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Einigung zum Mindestlohn durchläuft außerdem das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.


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