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Gedruckt am Samstag, den 27. April 2024
Beschädigte Immobilien, zerstörter Hausrat oder zum Schrottwert zerbeulte Autos sind die häufigsten Schäden, die bei der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands auftraten. Allerdings ist versicherungstechnisch eine Naturkatastrophe nicht gleich Naturkatastrophe. Denn ob ein Hochwasser oder ein Sturm das Haus beschädigt, macht bei der Versicherung einen großen Unterschied. So leistet etwa eine „normale“ Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Vor allem, wenn es sich um eine ältere Police handelt. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die zerstörtes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht eigentlich nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.
Daneben gibt es die sogenannten „erweiterten Naturgefahren“ – auch Elementarrisiken genannt. Dazu gehören etwa Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Wer sein Haus oder Inventar auch dagegen absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz – die Elementarschadenversicherung. Diese gibt es bei den Versicherern als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist dieser Baustein oft schon enthalten. Eigenheimbesitzer und Mieter sind dann auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Starkregen oder Überschwemmungen zurückzuführen sind.
Doch welche Versicherung schützt vor welchem Schaden? Wohngebäude- und Hausratversicherung decken standardmäßig folgende Risiken ab:
Eine Elementarschadenversicherung hingegen geht über den normalen Versicherungsschutz hinaus und greift bei extremen Lagen:
Wird der Firmenwagen durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung beschädigt, leistet die Teilkaskoversicherung. Wenn der Wagen von einer Flut mitgerissen oder zerstört wird, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert; bei einem jüngeren Fahrzeug sogar manchmal den Neupreis. Mit einer Vollkaskoversicherung haben Autofahrer den Teilkaskoschutz inklusive. Nicht gedeckt sind jedoch Schäden, die durch Erdrutsche oder Erdsenkungen am Fahrzeug entstehen. Wer sein Firmenfahrzeug gegen diese besonderen Naturgefahren versichern möchte, braucht einen Extraschutz. Einige Versicherer haben diesen aber in ihren Tarifen mitversichert. Der vergleichende Blick in die Police lohnt sich in diesem Fall.
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