Unwetter und Recht (I): Diese Versicherungen helfen bei Schäden am Betriebseigentum


Von:  RA Wolfgang Reinders / 09.08.2021 / 10:35


FRANKFURT. Die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern hat vielen Menschen vor Augen geführt, welche gewaltigen Schäden Wasser und Stürme anrichten können. Schon aus dem Grund, dass Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermehrt auftreten können, sollten Maler- und Lackierer einige rechtliche Hinweise hierzu beachten. Im ersten von drei Serienteilen von Unwetter und Recht gehen wir daher auf Schadensarten am Betriebseigentum ein und welche Versicherungen Vermögensgüter schützen.


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  • Eine Elementarschadenversicherung deckt alle Risiken ab und kann helfen, Betriebseigentum in gefährdeten Regionen zu schützen.

Beschädigte Immobilien, zerstörter Hausrat oder zum Schrottwert zerbeulte Autos sind die häufigsten Schäden, die bei der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands auftraten. Allerdings ist versicherungstechnisch eine Naturkatastrophe nicht gleich Naturkatastrophe. Denn ob ein Hochwasser oder ein Sturm das Haus beschädigt, macht bei der Versicherung einen großen Unterschied. So leistet etwa eine „normale“ Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Vor allem, wenn es sich um eine ältere Police handelt. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die zerstörtes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht eigentlich nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.

Elementarschadenversicherung deckt alle Risiken ab

Daneben gibt es die sogenannten „erweiterten Naturgefahren“ – auch Elementarrisiken genannt. Dazu gehören etwa Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Wer sein Haus oder Inventar auch dagegen absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz – die Elementarschadenversicherung. Diese gibt es bei den Versicherern als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist dieser Baustein oft schon enthalten. Eigenheimbesitzer und Mieter sind dann auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Starkregen oder Überschwemmungen zurückzuführen sind.

Doch welche Versicherung schützt vor welchem Schaden? Wohngebäude- und Hausratversicherung decken standardmäßig folgende Risiken ab:

  • Wenn ein Sturm Dachziegel abdeckt, Bäume entwurzelt und diese gegen Gebäude drückt, Fensterscheiben dabei zu Bruch gehen oder die Fassade beschädigt wird, leistet stets die Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen übernimmt hingegen die Hausratversicherung.
  • Wenn Hagelkörner mit voller Wucht durch das Hausdach schlagen, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur anstandslos auf.
  • Zerstört ein Blitzschlag die Elektroinstallation des Hauses, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Auch ein Feuerschaden infolge eines Blitzeinschlags ist standardmäßig mitversichert. Die Hausratversicherung springt ein, wenn angeschlossene Geräte – klassischerweise der Fernseher oder der angeschaltete Computer – infolge eines Blitzeinschlags beschädigt werden.

Eine Elementarschadenversicherung hingegen geht über den normalen Versicherungsschutz hinaus und greift bei extremen Lagen:

  • Die erweiterte Naturgefahrendeckung zur Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor Hochwasserschäden. Die Versicherung kommt für Reparaturen im und am Gebäude auf, bezahlt die Trockenlegung und übernimmt auch die Kosten für einen nötigen Abriss und Wiederaufbau des Hauses. Zerstörte Möbel sind eine Sache für die Hausratversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz. Die Police übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.
  • Versichert sind mit der erweiterten Naturgefahrenversicherung auch Schäden durch Starkregen. Läuft der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer beispielsweise die Kosten für das Abpumpen und die Trockenlegung. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt. Der Zusatzschutz kommt auch zum Tragen, wenn beispielsweise bei einer Überlastung der Kanalisation Wasser durch die Ableitungsrohre ins Haus gedrückt wird. Allerdings zahlt die Versicherung hier nur, wenn eine Rückstausicherung eingebaut ist und diese regelmäßig gewartet wird.
  • Wenn der Untergrund durch einen Erdrutsch oder eine Erdsenkung in Bewegung gerät, können Häuser schweren Schaden nehmen. Risse können sich in der Fassade bilden oder Gebäude hierbei komplett einstürzen. Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung sind nur mit der erweiterten Naturgefahrendeckung versichert. Das Inventar ist über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung geschützt

Erdrutsche sind nicht unbedingt Schadensfälle der Teilkasko

Wird der Firmenwagen durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung beschädigt, leistet die Teilkaskoversicherung. Wenn der Wagen von einer Flut mitgerissen oder zerstört wird, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert; bei einem jüngeren Fahrzeug sogar manchmal den Neupreis. Mit einer Vollkaskoversicherung haben Autofahrer den Teilkaskoschutz inklusive. Nicht gedeckt sind jedoch Schäden, die durch Erdrutsche oder Erdsenkungen am Fahrzeug entstehen. Wer sein Firmenfahrzeug gegen diese besonderen Naturgefahren versichern möchte, braucht einen Extraschutz. Einige Versicherer haben diesen aber in ihren Tarifen mitversichert. Der vergleichende Blick in die Police lohnt sich in diesem Fall.


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