Als Nachweis für die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit eines WDVS im Sinne der Landesbauordnungen erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Für WDVS, die europaweit gehandelt werden sollen, stellt das DIBt für Wärmedämm-Verbundsysteme (engl. External Thermal Insulation Composite Systems, kurz ETICS), Europäische Technische Bewertungen (ETA) aus, die zu einer CE-Kennzeichnung führen. Bei der Verwendung CE-gekennzeichneter WDVS ist darauf zu achten, dass das System die nationalen Bauwerksanforderungen – wie etwa Brandschutzanforderungen oder die Standsicherheit – erfüllt.
Wann mit formalen Abweichungen zu rechnen ist
Die vom DIBt erstellten Zulassungsbescheide beziehen sich auf die vom Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. In den Zulassungsbescheiden wird unter anderem beschrieben, wie die Dämmplatten zu verkleben sind. Bei einem Auftrag des Klebemörtels auf die Dämmplatte wird der Klebemörtel entweder im Randwulst-Punkt-Verfahren oder durch einen ganzflächigen Auftrag unter Verwendung einer Zahntraufel/ Zahnspachtel aufgetragen. Ein Auftrag des Klebemörtels auf den Untergrund ist ebenfalls möglich, hier gelten aber abweichende Vorgaben.
„Unabhängig vom Klebeverfahren sind Dämmplatten zur Erlangung eines ausreichenden Klebekontaktes durch Einschwimmen (Hin- und Herschieben) zu verlegen.“ (DIN 55699:2017-08 Abs. 6.5).
In der Anlage 2 zum jeweiligen abZ sind die vom Systemanbieter anzusetzenden Auftragsmengen nass für den entsprechenden System-Klebemörtel aufgelistet. Einige Hersteller schreiben hierzu Werte „von – bis“ in ihren Antrag, andere geben ca.-Werte an. Hierin unterscheiden sich die System-Zulassungen dann formal. Je nach der Oberfläche des vorhandenen Untergrundes und bedingt durch die handwerkliche Ausführung, können die tatsächlichen Auftragsmengen von den Angaben der Anlage 2 abweichen. Bei einem Hochlochziegel mit einer geriffelten Oberfläche wird im Vergleich zu einer glatten Betonfläche eine höhere Auftragsmenge benötigt. Aus den in Anlage 2 aufgeführten Auftragsmengen lassen sich keine Mindestschichtdicken des fertig verklebten WDVS ableiten und in den Zulassungsbescheiden der WDVS werden keine Mindestschichtdicken des Klebemörtels definiert.
Erfahrungswerte bei der Verarbeitung miteinbeziehen
Relevant für die Beurteilung eines fachgerechten Klebeauftrages ist die in der Zulassung geforderte Mindestklebefläche, aber nicht die dafür verwendete Menge an Klebemörtel. Die Angabe der Auftragsmenge ist aber wichtig, um das Gesamtgewicht des Systems zu berechnen. In den Zulassungen wird eine Verklebung von mindestens 40 Prozent der Fläche gefordert, auf die sich auch die vom Hersteller angegebenen Auftragsmengen für den Klebemörtel beziehen. Natürlich kann bei der Verklebung auch eine Kontaktfläche größer als 40 Prozent erreicht werden, wodurch sich dann auch die Auftragsmenge des Klebemörtels erhöht. An dieser Stelle wird dann deutlich, dass die Verbrauchsangaben in der Anlage 2 der Zulassung nur Näherungswerte sein können und nicht grammgenau einzuhalten sind.
Bei einer fachgerechten Verarbeitung liegt die Schichtdicke der Verklebung normalerweise zwischen 5 und 10 mm. Das sind Erfahrungswerte und nicht „in Stein gemeißelt“ - funktionieren muss das WDVS. Zusätzlich zur Verklebung können gemäß den Zulassungen bei rein geklebten Systemen Unebenheiten des Untergrundes bis 10 mm/m und bei geklebten und gedübelten Systemen bis 20 mm/m noch ausgeglichen werden. Die für das Ausgleichen des Untergrundes notwendigen Mörtelmengen sind bei den in Anlage 2 angegebenen Auftragsmengen nicht berücksichtigt.
Mindestklebefläche einhalten
Die objektspezifischen Randbedingungen, die handwerkliche Verarbeitung und die unterschiedlichen Anforderungen an der Baustelle machen eine exakte Bestimmung der Nassmenge des Klebemörtels, etwa durch Wiegen der Dämmplatten mit aufgetragenem Klebemörtel, unmöglich. Die Auftragsmenge des Klebemörtels ist so zu wählen, dass sich unter Berücksichtigung der Untergrundtoleranzen und der Schichtdicke des Klebers bei Dämmplatten eine Klebekontaktfläche mit dem Untergrund von mindestens 40 Prozent ergibt. Durch die Einhaltung der vorgegebenen Mindestklebefläche wird sichergestellt, dass die technisch notwendigen Eigenschaften eines WDV-Systems eingehalten werden. Eine tiefergehende Bewertung und Bestimmung der Auftragsmenge würde die Qualität der ausgeführten Leistung nicht verbessern, die Kontrolle und Überwachung auf den Baustellen und bei der Verarbeitung aber unverhältnismäßig erhöhen.


