Dieses Merkblatt gilt für das Beschichten von Platten aus Faserzement und Asbestzement im Innen- und Außenbereich im Hochbau. Wegen der kanzerogenen Eigenschaften des Asbestfasern gilt in Deutschland für Astbestzementprodukte das Verbot des Inverkehrbringens und ein generelles Umgangsverbot.
Die Instandhaltung von Asbestzementoberflächen durch Beschichtung ist nur erlaubt, wenn die besonderen bei dem Umgang mit Asbestprodukten geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden! Diese Arbeiten erfordern aufwendige planerische Vorleistungen, die deshalb separat im Anhang A dieses Merkblattes erläutert sind.
Dieses Merkblatt gilt nicht für werkseitig bzw. industriell auszuführende Beschichtungen auf Faserzement und für Platten aus zementgebundenen Holzspänen (s.a. BFS-Merkblatt Nr. 03 – Beschichtungen auf nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz).
Auflage: 2024
Umfang: 24 Seiten
Format: DIN A4